© Andreas Sonntag     Impressum | Datenschutz

ASD - Arbeitssicherheit


Regale sind Betriebsmittel. Gemäß BetrSichV sind Betriebsmittel einer regelmäßigen Prüfung zu unterziehen.

Für ihren Betrieb, bzw. für den Lagerbetrieb muss nach § 3 BetrSichV eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, die für die weitere Vorgehensweise als Grundlage zu dienen hat.


Besuchen Sie unsere neue Infoseite regalcheck.info

Regalprüfung (angepasst an die neue BetrSichV mit Gültigkeit ab 01.06.2015)

Klick auf Bild = PDF laden